Bürokratie-Abbau kommt in Fahrt
Ende 2010 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reihe von Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie geeinigt. Die Entlastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen sich nun nach und nach bemerkbar.
Das große Ausmaß bürokratischer Hindernisse gilt weithin als Standortnachteil Deutschlands: Unternehmen und Investoren haben mit einer abschreckenden Zahl von Genehmigungen und behördlichen Verfahren zu kämpfen, das deutsche Steuerrecht gilt allgemein als das komplizierteste der Welt. Schrittweise treten jetzt jedoch Maßnahmen in Kraft, die die „Herrschaft der Verwaltung“ eindämmen sollen.
Zeitnahe Betriebsprüfung
Ein Beispiel: Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern bedeutete eine Betriebsprüfung in Deutschland bisher häufig die steuerliche Bewältigung weit zurückliegender Jahre. Die langen Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuer und der Betriebsprüfung haben dabei Unternehmen aber auch der öffentlichen Hand viel unnötige Arbeit beschert.
Am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung" zugestimmt. Die zeitnahe Betriebsprüfung wurde damit bundeseinheitlich kodifiziert. Die neue Regelung gilt erstmalig für alle Außenprüfungen, die nach dem 1. Januar 2012 angeordnet werden.
Vorausgefüllte Steuererklärung
Den Steuerzahlern im Land hat Georg Fahrenschon, CSU, bayerische Finanzminister und Vorsitzender der Finanzministerkonferenz, eine wesentliche Vereinfachung in Aussicht gestellt: Ab dem Jahr 2013 kann die vorausgefüllte Steuererklärung in Anspruch genommen werden. Das Ausfüllen der Formulare soll damit wesentlich beschleunigt werden.
Zwar gibt es mit der elektronischen Steuererklärung (kurz ELSTER) schon heute eine bequeme Lösung für Bürger und Verwaltung. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung als elektronische Ausfüllhilfe steht ELSTER laut Fahrenschon aber vor einem digitalen Meilenstein. Steuerzahler können künftig auf ihre Lohndaten, auf Zahlen über Vorsorgeaufwendungen und auf Rentenleistungen vollelektronisch zugreifen. „Eine einfache Übernahme der Steuerdaten durch Mausklick spart dem Bürger Zeit und das nervenaufreibende Ausfüllen von Formularen“, sagt Fahrenschon.
Weitere Maßnahmen folgen
Im Rahmen des geplanten Bürokratie-Abbaus stehen noch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, die aber noch in Gesetzesform gegossen werden müssen. So sollen etwa die unterschiedlichen Nachweisregelungen bei der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verschlankt, und zugehörigen Nachweispflichten erleichtert werden.
Mittelfristig sind auch Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts geplant. Die Besteuerung von Firmen soll dann an „internationale Entwicklungen und Herausforderungen angepasst und modernisiert werden“, wie es im Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses heißt. SZ


